Lädt

Praxistipp: Zugänge zu Praxis- oder Geschäftsräumen barrierefreier machen – Höhenunterschiede überwinden

Sollen Ihre Praxis- oder Geschäftsräume barrierefreier für Menschen mit Gehbehinderung werden? Aber zum Eingang gibt es einige wenige Stufen und bauliche Veränderungen sind nicht möglich?

Mit einer mobilen Rampe können Sie kleine Höhenunterschiede problemlos, kostengünstig und ohne Umbau überwinden. Dabei handelt es sich um kleine transportable Rampen – oft aus Aluminium – die gut von Hand zu bewältigen sind. Eine solche Rampe können Sie bei Bedarf mit wenigen Handgriffen schnell an die Stufen anlegen.

Und das ist wichtig:

Während Rampen im öffentlichen Bereich eine max. Steigung von 6% haben, sind Rampen zur Überwindung von geringen Niveauunterschieden im privaten Bereich mit mehr als 6% unter Beachtung einiger Rahmenbedingungen möglich.

Wegen der Kippgefahr sollten Rollstuhlfahrer Rampen mit einer Neigung von mehr als 8% allerdings nicht selbständig befahren.

Unter der Voraussetzung, dass der Rollstuhl von einer Begleitperson geschoben wird oder dass ein Elektroantrieb zur Verfügung steht, kann die Rampe auch steiler ausgeführt werden. Dadurch lässt sich die Länge der Rampen verkürzen. Die Rampenbreite kann ebenfalls angepasst werden.

Außerdem ist es sinnvoll, eine Rampe mit beiderseitigen Radabweisern zu verwenden, um ein seitliches Abrutschen zu verhindern.

Bei den Belägen ist alles geeignet, was leicht, erschütterungsarm und gefahrlos auch bei ungünstiger Witterung begeh- und befahrbar ist.

Anfang und Ende einer Rampe sollten für Sehbehinderte farblich kontrastierend markiert werden.

(Quelle und weitere Infos: www.nullbarriere.de)

Und damit die Betroffenen darüber Bescheid wissen, dass Sie eine solche Rampe zur Verfügung haben, empfehlen wir Ihnen, gut sichtbar ein entsprechendes Logo sowie eine Telefonnummer für die Anforderung von Unterstützung anzubringen.

WordPress Appliance - Powered by TurnKey Linux