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233. Essener Dienstagskolloquium – Weiterbildung in Zeiten des neuen Krankenhausplans

233. Essener Dienstagskolloquium - Weiterbildung in Zeiten des neuen Krankenhausplans

Wann

08.09.2026    
19:00 - 21:00

Wie wirken sich die neuen Leistungsgruppen auf die ärztliche Weiterbildung aus? Welche Konzepte sind künftig erforderlich – und was bedeuten die Veränderungen für den beruflichen Alltag?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich das 233. Essener Dienstagskolloquium am 8. September 2026 von 19:00 bis 21:00 Uhr. Die Fachveranstaltung findet online statt und richtet sich insbesondere an Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Fachpersonen aus dem Gesundheitswesen.

Unter der Moderation von Professor Dr. med. Marco Niedergethmann, Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Alfried Krupp Krankenhaus Essen, beleuchten drei Beiträge die Auswirkungen des neuen Krankenhausplans auf Weiterbildung und Berufsalltag.

Programm

19:00–19:30 Uhr
Ausweitung der Leistungsgruppen auf die Weiterbildung – neue Konzepte
Prof. Dr. med. Hansjörg Heep
Direktor der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie, St. Josef Krankenhaus Werden, Universitätsmedizin Essen

Anschließend Diskussion

19:40–20:10 Uhr
Organisation der neuen Weiterbildung aus Sicht der Ärztekammer
Olaf Tkotsch
Leiter Weiterbildung, Ärztekammer Nordrhein

Anschließend Diskussion

20:20–20:50 Uhr
Wie verändern die neuen Leistungsgruppen unseren beruflichen Alltag – eine Umfrage unter ViszeralchirurgInnen in NRW
Prof. Dr. med. Chris Braumann
Chirurgie NRW, Beirat, AG Aus- und Weiterbildung, Chefarzt EVK, Herne und Gelsenkirchen

Anschließend Diskussion

Termin und Teilnahme

Dienstag, 8. September 2026
19:00–21:00 Uhr
Online

Die Anmeldung ist bis zum 7. September 2026 per E-Mail an mitglieder@egvmg.de möglich. Die Einwahldaten werden wenige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail versendet.

Die Veranstaltung ist als Fortbildungsveranstaltung der Kategorie A mit 2 CME-Punkten beantragt. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre Fortbildungsnummer an, damit die CME-Punkte an die Ärztekammer übermittelt werden können.

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