Jeder hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das stellte vor kurzem sogar das Bundesverfassungsgericht fest. Was heißt das konkret für die Handlungspraxis? Es ist zweifelsohne eine ärztliche und therapeutische Aufgabe, einen Menschen auch am Lebensende beizustehen. Hier spielt die palliative Versorgung eine zentrale Rolle. Aber wie weit soll diese Begleitung in Würde gehen? Gibt es hier Grenzen? Und wer soll diese Grenzen festsetzen? Wenn mich ein Mensch um Begleitung seines Suizids bittet, darf ich diesen Wunsch ausschlagen? Angemessen ist sicherlich, dass ich mein Verhalten rechtfertige. Aber mit welchen Argumenten? Oder reicht der Verweis auf ein kategorisches Gruppenverbot? In diesem Fall ist das Gruppenverbot kritisch hinsichtlich der angeführten Rechtfertigung zu prüfen.
Aus ethischer Perspektive wird Univ.-Prof. Dr. Florian Steger einen Input in dieses Diskussionsfeld geben und freut sich auf eine rege Diskussion.
- Referent: Univ.-Prof. Dr. Florian Steger, Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Universität Ulm
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Jeder Vortrag wird mit je 2 CME Fortbildungspunkten von der Ärztekammer Nordrhein anerkannt.