Lädt

Gute Nachrichten für überbetriebliche Bildungsstätten, deren Auszubildenden und Studierenden

Der Essener Unternehmensverband (EUV) verweist anknüpfend an die Corona-Schutzverordnung NRW (§ 3 Abs. 2) auf eine aktuelle Allgemeinverfügung des Landes vom 27.04.2020.

Das Ministerium für Arbeit und Soziales NRW (MAGS) hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die u.a. den Betrieb von Überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) und die Durchführung von Prüfungen in der beruflichen Bildung betrifft.
Die Allgemeinverfügung finden Sie unter diesem Link.

Wesentliche Inhalte:

• Überbetriebliche Bildungsstätten (ÜBS) dürfen für Auszubildende aus dem letzten Ausbildungsjahr die vorgesehenen überbetrieblichen Lehrgänge unter bestimmten Rahmenbedingungen durchführen, um damit dazu beizutragen den Prüfungserfolg zu sichern.

• Dies gilt entsprechend für Bildungsangebote der höher qualifizierenden Berufsbildung in den Überbetrieblichen Bildungsstätten, insbesondere für Meistervorbereitungslehrgänge, sofern die Berufsabschlussprüfung der höher qualifizierenden Berufsbildung bis zum
31. Oktober 2020 erfolgt.

• Die Durchführung von staatlichen und staatlich anerkannten Prüfungen, die Kammern, Innungen oder sonstige für die berufliche Bildung zuständige Stellen abnehmen, bleibt erlaubt – auch in angemieteten Räumlichkeiten, wenn bei der zuständigen Stelle selber keine
geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, oder in den Räumen der Berufskollegs.

Die EWG-Essener Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft hat seit einigen Wochen eine Hotline für Unternehmen in der Corona-Zeit eingerichtet, die für weitergehende Fragen gerne zur Verfügung steht. Sie erreichen die Hotline unter Tel. (0201) 82824-24. Weitergehende Informations-, Beratungs-, und Servicedienstleistungen der EWG finden sich unter www.ewg.de oder unter der Initiative #EssenArbeitetZusammen https://walls.io/EssenArbeitetZusammen.

slot gacor
WordPress Appliance - Powered by TurnKey Linux