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IhreApotheken.de mahnt Shop Apotheke ab

IhreApotheken.de (iA.de) – die einzige digitale, apothekenbeherrschte Gesamtlösung fĂŒr Apotheken – hat die Shop Apotheke wegen wettbewerbswidriger Werbung mit Gutscheinen abgemahnt. Konkret wirft iA.de der niederlĂ€ndischen Versandapotheke wettbewerbswidrige Werbung und VerstĂ¶ĂŸe in drei Punkten vor:

  1. Shop Apotheke wirbt mit einem 10-Euro-Gutschein fĂŒr die erste Einlösung einer elektronisch verordneten Bestellung. Dies stellt nach Auffassung von iA.de einen Verstoß gegen das Zuwendungsverbot und eine unzulĂ€ssige produktbezogene Absatzwerbung dar. 
  2. Shop Apotheke wirbt mit einem 10-Euro-App-Gutschein fĂŒr die erste Bestellung eines nicht verschreibungspflichtigen Artikels. Das stellt nach Ansicht von iA.de einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) dar. 
  3. Die Aussage „schnelle Lieferung“ ist irrefĂŒhrend und stellt nach Anschauung von iA.de einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Bei iA.de sind Arzneimittel hingegen tatsĂ€chlich in der Regel am selben Tag erhĂ€ltlich. Das ist bei Shop Apotheke ausgeschlossen.

Entsprechend hat IhreApotheken GmbH & Co. KGaA von der Shop-Apotheke B.V eine UnterlassungserklÀrung bis zum 15.10.2024 gefordert. Wird diese nicht oder nicht vollstÀndig abgegeben, wird IhreApotheken.de gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Vertreten wird iA.de von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB. Mehrheitsgesellschafter von IhreApotheken.de ist die NOWEDA, weitere Gesellschafter sind der Burda Verlag sowie Pharma Privat.

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