Assistenz und Begleitung behinderter Menschen im Krankenhaus seit dem 01.11.2022 gesetzlich verankert
Wenn sehr schwer behinderte Menschen ins Krankenhaus müssen, sind die medizinische Behandlung und Pflege oft nicht die einzigen Herausforderungen.
Je nach Schwere der Behinderung ist eine besondere Unterstützung erforderlich, die das Pflegepersonal im Krankenhaus nur teilweise erfüllen kann. Denn oftmals bedarf die Pflege der Betroffenen der genauen Kenntnis der Person und deren Gewohnheiten.
Oder die Betroffenen benötigen Unterstützung in der Kommunikation mit Ärzt*innen und medizinischem Personal. Oftmals entstehen sonst große Ängste, nicht richtig verstanden zu werden.
In diesen Fällen können die Betroffenen eine Bezugsperson als Begleitung mit ins Krankenhaus bringen, die entweder von der Krankenversicherung (§44b SGB V) oder vom Träger der Eingliederungshilfe (§§113 und 121 SGB lX) refinanziert wird. Grundsätzlich können das Angehörige oder auch Mitarbeitende der Leistungserbringer sein.
Natürlich gelten dafür einige Voraussetzungen, wie z.B.:
- die Feststellung eines Bedarfs – bestenfalls im Vorfeld und im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens
- eine Einschätzung über den Umfang der Begleitung: Hier werden 5 verschiedene Kategorien unterschieden:
- geringer Bedarf (täglich max. 2 Stunden)
- mittlerer Bedarf (täglich max. 4 Stunden)
- hoher Bedarf (täglich max. 8 Stunden)
- sehr hoher Bedarf (täglich mehr als 8 Stunden)
- oder eine Rundumbetreuung (24 Stunden)
- die Anmeldung beim Leistungsträger durch den Leistungserbringer spätestens 3 Werktage seit Kenntniserlangung
Für Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, werden weitere Details im Landesrahmenvertrag NRW geregelt.
In jedem Fall ist es sinnvoll und erforderlich, dass Kliniken und Leistungserbringer dazu Vereinbarungen der Zusammenarbeit – bestenfalls im Vorfeld – treffen.
Weitere Information:
Die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e. V. steht Ihnen gerne zur Seite. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Arbeitsgemeinschaft. Die Mitglieder, selbst von Behinderungen betroffen, sind Fachleute in eigener Sache und helfen Ihnen gerne weiter. Egal ob Sie Mobilitätseinschränkungen, Seh-, Hör- oder mentale Beeinträchtigungen haben oder durch chronische Erkrankungen beeinträchtigt sind – sie sind für Sie da.
