Assistenz und Begleitung behinderter Menschen im Krankenhaus seit dem 01.11.2022 gesetzlich verankert
Wenn sehr schwer behinderte Menschen ins Krankenhaus mĂŒssen, sind die medizinische Behandlung und Pflege oft nicht die einzigen Herausforderungen.
Je nach Schwere der Behinderung ist eine besondere UnterstĂŒtzung erforderlich, die das Pflegepersonal im Krankenhaus nur teilweise erfĂŒllen kann. Denn oftmals bedarf die Pflege der Betroffenen der genauen Kenntnis der Person und deren Gewohnheiten.
Oder die Betroffenen benötigen UnterstĂŒtzung in der Kommunikation mit Ărzt*innen und medizinischem Personal. Oftmals entstehen sonst groĂe Ăngste, nicht richtig verstanden zu werden.
In diesen FÀllen können die Betroffenen eine Bezugsperson als Begleitung mit ins Krankenhaus bringen, die entweder von der Krankenversicherung (§44b SGB V) oder vom TrÀger der Eingliederungshilfe (§§113 und 121 SGB lX) refinanziert wird. GrundsÀtzlich können das Angehörige oder auch Mitarbeitende der Leistungserbringer sein.
NatĂŒrlich gelten dafĂŒr einige Voraussetzungen, wie z.B.:
- die Feststellung eines Bedarfs â bestenfalls im Vorfeld und im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens
- eine EinschĂ€tzung ĂŒber den Umfang der Begleitung: Hier werden 5 verschiedene Kategorien unterschieden:
- geringer Bedarf (tÀglich max. 2 Stunden)
- mittlerer Bedarf (tÀglich max. 4 Stunden)
- hoher Bedarf (tÀglich max. 8 Stunden)
- sehr hoher Bedarf (tÀglich mehr als 8 Stunden)
- oder eine Rundumbetreuung (24 Stunden)
- die Anmeldung beim LeistungstrÀger durch den Leistungserbringer spÀtestens 3 Werktage seit Kenntniserlangung
FĂŒr Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, werden weitere Details im Landesrahmenvertrag NRW geregelt.
In jedem Fall ist es sinnvoll und erforderlich, dass Kliniken und Leistungserbringer dazu Vereinbarungen der Zusammenarbeit â bestenfalls im Vorfeld – treffen. Â
Weitere Information:Â
Die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e. V. steht Ihnen gerne zur Seite. Sollten Sie Fragen haben oder UnterstĂŒtzung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Arbeitsgemeinschaft. Die Mitglieder, selbst von Behinderungen betroffen, sind Fachleute in eigener Sache und helfen Ihnen gerne weiter. Egal ob Sie MobilitĂ€tseinschrĂ€nkungen, Seh-, Hör- oder mentale BeeintrĂ€chtigungen haben oder durch chronische Erkrankungen beeintrĂ€chtigt sind â sie sind fĂŒr Sie da.