LĂ€dt

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur StÀrkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation

Entwurf eines Gesetzes zur StÀrkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Intensivpflege- und RehabilitationsstĂ€rkungsgesetz – GKV-IPReG)

Medizinische Rehabilitation fördert als Leistung zur Teilhabe die Selbstbestimmung und volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft. Sie dient dazu, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. In diesem Rahmen hat die medizinische Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne des Grundsatzes „Rehabilitation vor Pflege“ die Aufgabe, eine Behinderung oder PflegebedĂŒrftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhĂŒten oder ihre Folgen zu mildern. Ziel ist es, so lange und so weit wie möglich ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

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