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Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG)

Medizinische Rehabilitation fördert als Leistung zur Teilhabe die Selbstbestimmung und volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft. Sie dient dazu, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. In diesem Rahmen hat die medizinische Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne des Grundsatzes „Rehabilitation vor Pflege“ die Aufgabe, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Ziel ist es, so lange und so weit wie möglich ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

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