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Neue Besuchsregelung ab 25. Mai 2020

Die Vorgabe fĂŒr KrankenhĂ€user kommt aus der Politik: „Besuche sind auf der Basis eines einrichtungsbezogenen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts zulĂ€ssig“ – heißt es in der Verordnung der Landesregierung NRW zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus. Eine wichtige Nachricht fĂŒr unsere Patienten und Ihre Angehörigen. Abgestimmt mit den anderen Essener KrankenhĂ€usern hat das Alfried Krupp Krankenhaus nach dem generellen Besuchsverbot eine gelockerte Besuchsregelung festgelegt, die ab Montag, den 25. Mai 2020, gilt. Um die Infektionsgefahr fĂŒr Patienten, Mitarbeiter und Besucher so gering wie möglich zu halten, gelten folgende Regeln:

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