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Neue Besuchsregelung ab 25. Mai 2020

Die Vorgabe für Krankenhäuser kommt aus der Politik: „Besuche sind auf der Basis eines einrichtungsbezogenen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts zulässig“ – heißt es in der Verordnung der Landesregierung NRW zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus. Eine wichtige Nachricht für unsere Patienten und Ihre Angehörigen. Abgestimmt mit den anderen Essener Krankenhäusern hat das Alfried Krupp Krankenhaus nach dem generellen Besuchsverbot eine gelockerte Besuchsregelung festgelegt, die ab Montag, den 25. Mai 2020, gilt. Um die Infektionsgefahr für Patienten, Mitarbeiter und Besucher so gering wie möglich zu halten, gelten folgende Regeln:

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