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Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW – Stadt Essen macht von Möglichkeit der Allgemeinverfügung Gebrauch

Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 26. März 2021 eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Diese regelt NRW-weit verbindlich die Maßnahmen für das öffentliche Leben ab kommenden Montag, 29. März. Teil der neuen Coronaschutzverordnung ist auch eine Corona-Notbremse, auf die sich Bund und Land in den vorausgegangenen Beschlüssen geeinigt hatten.

Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sieht die Verordnung erneute Einschränkungen und Schließungen des öffentlichen Lebens vor. In diesem Fall gelten für die Städte und Gemeinden in NRW wieder die Regelungen, die bis einschließlich 7. März gegolten haben.

Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung sieht allerdings die Möglichkeit vor, erneute Schließungen unter der Einbeziehung eines ausreichenden und flächendeckenden Testangebots zu vermeiden.

Allgemeinverfügung der Stadt Essen nutzt Test-Option der Notbremse

Kommunen, die anhaltend den Inzidenzwert von über 100 überschreiten, haben die Möglichkeit mit Hilfe ihrer Teststrategie Schließungen zu vermeiden. Unter der Voraussetzung eines vorliegenden negativen Schnelltestergebnisses können Bürger*innen bisher geöffnete Angebote weiterhin wahrnehmen. Eine vorherige Terminvereinbarung sowie die Beschränkung der Personenanzahl im Geschäft bleiben dabei bestehen.

Die Stadt Essen ist eine der Kommunen, die die 7-Tage-Inzidenz zuletzt an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten hat. Die Notbremse im Rahmen der Coronaschutzverordnung gilt deshalb am kommenden Montag auch für Essen. Die Verwaltung wird allerdings von der Möglichkeit des Paragraph 16 der Coronaschutzverordnung Gebrauch machen. Es wird eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ab kommenden Montag gilt. Mit der sogenannten Test-Option und dem flächendeckenden Angebot an Corona-Schnelltestzentren im Stadtgebiet können die bisherigen Öffnungen in Essen vorerst beibehalten werden.

Die neue Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis zum 18. April. Alle Regelungen finden Bürger*innen auf essen.de/coronavirus_regeln übersichtlich zusammengefasst.

Essen beschließt zusätzlich Maskenpflicht im öffentlichen Raum

Um dem aktuellen Infektionsgeschehen zu begegnen, hat sich die Stadt Essen auf weitere Maßnahmen verständigt, die ebenfalls Teil der Allgemeinverfügung sein werden. In der Innenstadt sowie den Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen in den Mittelzentren gilt ab Montag die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Eine entsprechende Beschilderung wird in den kommenden Tagen angebracht.

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