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Abgestimmtes Vorgehen für Essen: Besuche an den Krankenhäusern

Bereits seit der ersten Corona-Welle sind die Besuchsregelungen in den Krankenhäusern stark eingeschränkt. Die Corona-Arbeitsgemeinschaft (CoKoK) hat angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens die Situation neu bewertet und entschieden, ab Montag, den 2. November 2020, ein generelles Besuchsverbot an allen Essener Krankenhäusern einzurichten. Die Kliniken Essen Mitte weichen von dem generellen Besuchsverbot ab und setzen individuelle strenge Besuchsregelungen um. Alle Infos finden sich auf den jeweiligen Websites der Krankenhäuser.

„Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, da in Anbetracht der steigenden Infektionszahlen äußerste Vorsicht geboten ist und die Sicherheit unserer Patienten und Mitarbeitenden an erster Stelle steht“, begründen die beiden Vorsitzenden des Krankenhausverbandes Essen, Dr. rer. medic. Cornelia Sack (Geschäftsführerin St. Josef-Krankenhaus Werden) und Hubert Brams (Geschäftsführer Katholische Kliniken Ruhrhalbinsel), die gemeinsame Entscheidung der Essener Krankenhäuser. „Es ist uns bewusst, dass das Besuchsverbot gerade für Menschen mit längeren Krankenhausaufenthalten deutliche Einschränkungen bedeutet. In medizinisch begründeten Fällen, also beispielsweise bei palliativen und schwerkranken Patienten, in den Kinderkliniken, für Eltern in der Geburtshilfe, oder auch bei dementiell erkrankten Patienten werden wir wie bisher auch Ausnahmeregelungen in der jeweiligen Klinik vor Ort treffen.“

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