Assistenzhunde – unverzichtbare Begleiter für Menschen mit Behinderung


Assistenzhunde sind weit mehr als Haustiere – sie sind offizielle Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung, vergleichbar mit einem Rollstuhl oder einem Langstock. Sie ermöglichen ihren Halterinnen und Haltern eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und gleichen behinderungsbedingte Nachteile aus.
Rechtlicher Hintergrund: Wo dürfen Assistenzhunde mit hin?
Laut § 33 SGB V (Regelung über Hilfsmittel) dürfen Menschen mit einem ausgewiesenen Assistenzhund ihren Hund nahezu überallhin mitnehmen. Es gibt nur wenige Ausnahmen.
Die allgemeine Faustregel lautet: Überall dort, wo Menschen in Straßenkleidung Zutritt haben, dürfen auch Assistenzhunde sie begleiten – dazu gehören auch Restaurants, Lebensmittelgeschäfte und medizinische Einrichtungen.
Diese Einschätzung wird von Fachleuten bestätigt. So stellt die Deutsche Krankenhausgesellschaft klar, dass aus medizinischer Sicht in der Regel nichts gegen die Mitnahme von Assistenzhunden in Krankenhäuser und Arztpraxen spricht. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft betont, dass Assistenzhunde in Lebensmittelgeschäften zugelassen sind.
Gesetzliche Grundlagen:
- § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung)
- § 12e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
(Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes)
Welche Hunde gelten als Assistenzhunde?
Die Assistenzhunde-Verordnung (AHundV) regelt, welche Hunde als Assistenzhunde anerkannt sind. Es gibt verschiedene Arten:
- Blindenführhunde – für sehbehinderte oder blinde Menschen
- Mobilitätsassistenzhunde – für Menschen mit körperlichen Einschränkungen
- Signalassistenzhunde – für Gehörlose oder schwerhörige Personen
- Warn- und Anzeige-Assistenzhunde – für Menschen mit Diabetes, Epilepsie oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- PSB-Assistenzhunde – für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen
Diese Hunde sind speziell ausgebildet und erlernen gezielte Assistenzleistungen für ihre Halterinnen und Halter.
Erkennungsmerkmale eines Assistenzhundes
Assistenzhunde sollten auf den ersten Blick als solche erkennbar sein. Dies geschieht meist durch:
- eine Kenndecke, ein Führgeschirr oder ein Halstuch,
- eine offizielle Plakette oder einen Ausweis, insbesondere für Orte, an denen Hunde normalerweise nicht erlaubt sind.
Wichtige Verhaltensregeln im Umgang mit Assistenzhunden
Wenn Sie einem Assistenzhund im Einsatz begegnen, beachten Sie bitte folgende Regeln:
- Nicht ansprechen, streicheln oder füttern – der Hund ist im Dienst.
- Keine Ablenkung durch laute Geräusche oder Gesten – das könnte seine Arbeit beeinträchtigen.
- Eigene Hunde zurückhalten – um den Assistenzhund nicht zu stören.
Weitere Informationen
Mehr über Assistenzhunde erfahren Sie unter: www.pfotenpiloten.org