
Wer wegen Unfall oder Krankheit seinen Willen nicht mehr äußern kann, ist gut beraten, wenn er frühzeitig
festlegt, wie seinem Willen dann trotzdem Geltung verschafft werden kann. Als Instrumente kommen hierfür in
Betracht die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung.
– Worin unterscheiden sich diese Instrumente?
– Welches Instrument ist für welchen Zweck geeignet?
– Muss ich meine Wünsche schriftlich festlegen oder geht dies auch mündlich?
– Muss ein Notar hinzugezogen werden?
– Kann ich meine Festlegungen ändern?
– Wer muss sich nach meinen Wünschen richten?
– Wo sollten meine Festlegungen aufbewahrt werden?
– Kann ich Formulare verwenden?
Diese und andere Fragen beantwortet Ihnen die Juristin Gislinde Spiller in ihrem Vortrag am 23.August.
Bitte melden Sie sich bis zum 19.8. per Mail (selbsthilfe@wiesenetz.de) oder telefonisch (Tel.: 20 76 76) an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.