Viele Menschen haben den Wunsch, in der letzten Phase ihres Lebens selbstbestimmt und würdevoll zu leben und eine ausreichende Linderung ihrer Schmerzen und anderer Symptome zu erfahren. Ist dies zu Hause auch mit Unterstützung der ambulanten Dienste nicht mehr möglich, steht das Angebot der stationären Hospize zur Verfügung.
Die drei Hospize in der Stadt Essen sind stationäre Einrichtungen, in der unheilbar kranke Menschen in der letzten Phase ihres Lebens begleitet und pflegerisch, medizinisch, psychosozial wie seelsorgerisch versorgt werden. Das geschieht unabhängig von ihrer Religion, Weltanschauung, Herkunft, finanzieller oder sozialer Situation.
Im Mittelpunkt der stationären Hospizversorgung stehen die schwerstkranken Menschen mit ihren Wünschen und Bedürfnissen. Hierbei geht es weder um eine Verlängerung noch um eine Verkürzung des Lebens. Vielmehr stehen die Linderung von Leiden und die Bewahrung der Lebensqualität ganz im Zentrum aller Bemühungen. Unter dem Grundsatz der Ganzheitlichkeit gehört zur Hospizarbeit wesentlich die Trauerbegleitung. Sie stellt ein unterstützendes Angebot durch ausgebildete Trauerbegleiterinnen und
-begleiter für die An- und Zugehörigen dar.
Die ganzheitliche Pflege erfolgt durch palliativ ausgebildete Fachpflegende sowie durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hospizes. Die ärztliche Versorgung erfolgt durch palliativmedizinisch erfahrene Haus- oder auch qualifizierte Palliativärztinnen und -ärzte. Bei besonders komplexen Erkrankungssituationen kann die spezialisierte ambulante Palliativversorgung hinzugezogen werden.
Die Indikation zur Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist immer dann gegeben, wenn eine häusliche Versorgung auch mit Unterstützung aller ambulanten Dienste (AAPV und SAPV) nicht mehr gewährleistet werden kann und eine Behandlung im Krankenhaus nicht erforderlich ist.
Das gilt für Patientinnen und Patienten, deren Erkrankung rasch fortschreitet und deren Lebenserwartung auf wenige Wochen oder Monate begrenzt ist. Weiterhin müssen eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung notwendig sein und diese auch von den Patientinnen oder den Patienten gewünscht werden.
Eine Anmeldung im Hospiz erfolgt durch den Patienten bzw. die Patientin bzw. durch Personen, die sie oder er hiermit beauftragt hat. Diese Anmeldung ist immer absolut unverbindlich. Auch ist es durchaus möglich, sich das Hospiz im Vorfeld nach Absprache und Terminvereinbarung anzusehen und sich dort beraten zu lassen.
Für die Aufnahme ist eine sogenannte Hospiznotwendigkeits-Bescheinigung erforderlich, die der behandelnde Haus-, Fach- oder Krankenhausärztin bzw. -arzt ausstellen kann.
Grundsätzlich ist eine frühzeitige Anmeldung in einem Hospiz sehr sinnvoll, da es nur selten eine spontane Aufnahmemöglichkeit gibt, was der begrenzten Anzahl an Hospizplätzen geschuldet ist. Über die Aufnahme entscheidet die Hospizleitung nach zuvor festgelegten Dringlichkeitskriterien.
Für die erkrankten Menschen ist der Aufenthalt im stationären Hospiz kostenlos.
Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen 95 Prozent der Kosten. Die restlichen 5 Prozent der Kosten muss das Hospiz durch Spenden aufbringen.
Die Verlegung aus einer stationären Einrichtung der Alten- und Behindertenpflege ist nur in sehr seltenen Ausnahmen möglich.