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Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche – Stationäre Kinder- und Jugendhospize

Die Diagnose einer lebensverkürzenden Erkrankung eines Kindes stellt den Lauf des Lebens „auf den Kopf“. Sie bedeutet für die ganze Familie eine enorme seelische Belastung. Das Zusammenleben miteinander, die Lebensziele jedes Einzelnen und der gesamte Alltag müssen überdacht und neu gestaltet werden. Pflege und Versorgung des erkrankten Kindes bestimmen den Familienalltag. Zeit für gemeinsame Unternehmungen, zum Krafttanken und zur Reflexion der eigenen Gefühle bleibt kaum.

Die stationären Kinder- und Jugendhospize bieten den Familien ab Diagnosestellung die Möglichkeit, eine Atempause einzulegen und wieder Kraft zu schöpfen.

Bis zu vier Wochen pro Jahr können lebensverkürzend erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren mit ihren Zugehörigen in einem stationären Kinderhospiz verbringen. Bei einer akuten Verschlechterung können sie mit ihren Familien zeitlich unbegrenzt in Kinderhospizen aufgenommen und im Sterbeprozess begleitet werden.

Eine Finanzierung erfolgt über die Sozialversicherungen.

Eltern können während des Aufenthalts die Pflege ihres Kindes ganz oder teilweise den professionellen Pflegekräften des Kinderhospizes übergeben. Die freie Zeit können sie für Entspannung und Ausflüge nutzen, sich mit anderen Familien austauschen, einmal aus- und durchschlafen oder, wenn sie mögen, an Angeboten des Kinderhospizes teilnehmen.

Kinderhospize bieten für die ganze Familie sowie für die Familienmitglieder – erkrankten Kinder, Geschwisterkinder, Mütter, Väter, Großeltern – einzelne und gruppenspezifische Angebote an, die von Ausflügen und Feiern über Treffen zum Austausch und zum kreativen Gestalten bis zu Gesprächen über die Erkrankung, den damit verbundenen Lebensalltag sowie den Themen Sterben und Tod reichen.

Kinder- und Jugendhospize bieten den Familien an, sie auch in der letzten Lebensphase des Kindes und über den Tod des Kindes hinaus zu begleiten.

In stationären Kinderhospizen erfolgt die Aufnahme eines erkrankten Kindes zusammen mit dessen Zugehörigen. Ausnahmen können mit dem Kinderhospiz besprochen werden.

Auch im stationären Jugendhospiz sind die Zugehörigen willkommene Gäste. Nach Absprache kann der bzw. die Jugendliche/junge Erwachsene ggf. auch alleine aufgenommen werden.

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