Einrichtungen der stationären Langzeitpflege sind für viele Essener Bürgerinnen und Bürger das letzte Zuhause. Ein hoher Grad der Pflegebedürftigkeit lässt bei den häufig sehr alten und an vielen Erkrankungen leidenden Menschen die Versorgung zu Hause oder in anderen Wohnformen häufig nicht mehr zu und der Umzug in eine Senioreneinrichtung wird notwendig.
In den Pflege- und Betreuungseinrichtungen sollen Teilhabe und Selbstbestimmung aktiv und individuell für jede Bewohnerin und jeden Bewohner erlebbar sein bis hin zu der letzten Lebensphase.
Entsprechend der im Palliative-Care-Konzept der Einrichtung festgelegten Zielsetzungen werden die individuellen Wünsche und Vorabverfügungen der Bewohnerin bzw. des Bewohners berücksichtigt. In einigen Einrichtungen gibt es zur Erfassung der Behandlungswünsche zum Lebensende hin besonders ausgebildete Gesprächsbegleitende. Andere Möglichkeiten der vorausschauenden Gesundheitsplanung sind die Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung oder bei schwerstkranken Patientinnen und Patienten auch der Essener Palliativausweis. Eine verlässliche hospizliche Begleitung und palliative Versorgung wird in diesem Kontext sichergestellt. Dazu arbeiten die pflegenden Fachkräfte intensiv mit den heimbetreuenden Hausärztinnen und -ärzte zusammen. Ein Teil dieser Ärztinnen und Ärzte ist palliativmedizinisch weitergebildet oder zieht die notwendige Fachkunde, insbesondere bei schwer beherrschbaren Symptomen, über eine qualifizierte Palliativmedizinerin bzw. einen qualifizierten Palliativmediziner (QPA) oder auch über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) hinzu.
Die im Netzwerk der Einrichtung handelnden Akteure haben neben der Linderung von Symptomen auch die psychischen, sozialen und spirituellen Anliegen des Bewohners oder der Bewohnerin und seiner Familie in ihrem Fokus.
Zu dem Netzwerk gehören auch die ambulanten Hospizdienste, mit denen viele Essener Einrichtungen eng zusammenarbeiten.
So kann den Bewohnern und ihren Angehörigen eine intensive Begleitung in einer letzten Lebensphase angeboten werden.
Gleiches gilt auch in ähnlicher Art und Weise für (oftmals jüngere) Menschen, die auf Grund ihrer erheblichen Beeinträchtigungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben.