Praxistipp: Barrierefreies Treppenhaus


Ihre Praxis- / GeschĂ€ftsrĂ€ume sind nur ĂŒber eine Treppe erreichbar?
Auch im Treppenhaus ist Barrierefreiheit wichtig: Und zwar fĂŒr blinde und sehbehinderte Menschen
Menschen mit einer starken Sehbehinderung können oft Treppenstufen nicht genau erkennen. Farblich kontrastreiche Markierungen der Stufenkanten sind eine groĂe Hilfe fĂŒr den betroffenen Personenkreis.
Die NachrĂŒstung auf einer bestehenden Treppe ist in der Regel einfach. Es gibt zahlreiche Anbieter, die Stufenmarkierungen zum Aufkleben oder Anschrauben anbieten. (Aufgeklebte Markierungen sind nur dann nicht geeignet, wenn dort gehbehinderte Menschen einen Treppen-Steiger als Hilfsmittel benutzen.) Bei Neubauten empfehlen wir eingelassene Stufenmarkierungen, die weniger reparaturanfĂ€llig sind.
Insgesamt ist es von groĂem Vorteil, wenn die Stufenmarkierungen zusĂ€tzlich rutschhemmend und taktil wahrnehmbar sind.
Das Auffinden der Treppe kann zudem mit taktilen Bodenindikatoren erleichtert werden.
Das Treppenhaus sollte zu beiden Seiten ĂŒber durchgehende HandlĂ€ufe verfĂŒgen, die an den freien Enden mindestens 30 cm ĂŒber das Treppenende hinausragen. Eine taktil wahrnehmbare Beschriftung der HandlĂ€ufe erleichtert den betroffenen Personen auĂerdem die Orientierung.
Und schlieĂlich ist eine gute und blendfreie Beleuchtung des Treppenhauses unumgĂ€nglich.
Weitere Infos: DIN 18040-1 Treppen (nullbarriere.de)
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