Praxistipp: Barrierefreies Treppenhaus
Ihre Praxis- / Geschäftsräume sind nur über eine Treppe erreichbar?
Auch im Treppenhaus ist Barrierefreiheit wichtig: Und zwar für blinde und sehbehinderte Menschen
Menschen mit einer starken Sehbehinderung können oft Treppenstufen nicht genau erkennen. Farblich kontrastreiche Markierungen der Stufenkanten sind eine große Hilfe für den betroffenen Personenkreis.
Die Nachrüstung auf einer bestehenden Treppe ist in der Regel einfach. Es gibt zahlreiche Anbieter, die Stufenmarkierungen zum Aufkleben oder Anschrauben anbieten. (Aufgeklebte Markierungen sind nur dann nicht geeignet, wenn dort gehbehinderte Menschen einen Treppen-Steiger als Hilfsmittel benutzen.) Bei Neubauten empfehlen wir eingelassene Stufenmarkierungen, die weniger reparaturanfällig sind.
Insgesamt ist es von großem Vorteil, wenn die Stufenmarkierungen zusätzlich rutschhemmend und taktil wahrnehmbar sind.
Das Auffinden der Treppe kann zudem mit taktilen Bodenindikatoren erleichtert werden.
Das Treppenhaus sollte zu beiden Seiten über durchgehende Handläufe verfügen, die an den freien Enden mindestens 30 cm über das Treppenende hinausragen. Eine taktil wahrnehmbare Beschriftung der Handläufe erleichtert den betroffenen Personen außerdem die Orientierung.
Und schließlich ist eine gute und blendfreie Beleuchtung des Treppenhauses unumgänglich.
Weitere Infos: DIN 18040-1 Treppen (nullbarriere.de)