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Die Krankenkassen sind seit dem 01. Januar 2021 verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen.

Welche Medikamente nimmt eine Patientin oder ein Patient, welche Vorerkrankungen gibt es, wie sind die Blutwerte, wie verliefen frühere Behandlungen?

Viele dieser Informationen über unsere Gesundheit stehen in den Aktenordnern unserer Arztpraxen. Gehen wir dann zu einem anderen Arzt, liegen viele dieser Informationen über uns nicht vor und Untersuchungen müssen wiederholt werden. Damit ist jetzt Schluss.

Ab 01. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten. Sie wird in drei Stufen eingeführt. Mitte 2021 können alle 70 Millionen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung mit den knapp 200.000 niedergelassenen Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern verbunden sein.

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