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Steuerliche Vorteile fĂŒr Menschen mit Behinderungen ab dem 1. Januar 2021

Am 1. Januar 2021 tritt das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-PauschbetrĂ€ge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) in Kraft. Damit haben Menschen mit Behinderungen bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 einen Anspruch auf die in § 33 b Einkommensteuergesetz (EStG) festgesetzten PauschbetrĂ€ge. ZusĂ€tzlich entfĂ€llt die Voraussetzung des Vorliegens einer dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit. Gleichzeitig werden die gewĂ€hrten PauschbetrĂ€ge (gemĂ€ĂŸ § 33 b Absatz 3 EStG) deutlich erhöht.

Menschen mit Behinderungen können ab dem 1. Januar beim Amt fĂŒr Soziales und Wohnen der Stadt Essen, Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten und Elterngeld, eine Bescheinigung (gemĂ€ĂŸ § 65 Einkommensteuer- DurchfĂŒhrungsverordnung (EStDV)) zur Vorlage bei der SteuererklĂ€rung beantragen. Die Beantragung kann per E-Mail an schwerbehindertenrecht@sozialamt.essen.de, per Post an die Anschrift Klinkestraße 29-31, 45136 Essen oder per Fax an 0201 88-50510 erfolgen.

Menschen mit Behinderungen, die bereits in der Vergangenheit die PauschbetrÀge in Anspruch genommen haben, benötigen keine neue Bescheinigung.

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