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Hospiz- und Palliativversorgung für Menschen mit Einschränkungen

Menschen mit einer kognitiven oder komplexen Behinderung haben – in gleicher Weise wie Menschen ohne Behinderung – einen Rechtsanspruch auf eine ihren Bedürfnissen angemessene Palliativversorgung und Hospizbegleitung, unabhängig davon, ob sie in einem Krankenhaus, im privaten Zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung der Eingliederungshilfe leben. Ihnen steht der Zugang zu allen Versorgungsformen und Institutionen der Palliativ- und Hospizversorgung zu, von der hausärztlichen Palliativversorgung bis hin zur Betreuung im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung oder in einem stationären Hospiz (s. Kapitel Palliativ- und Hospizversorgung für Erwachsene).

Eine ganzheitliche und umfassende Leidensminderung mit dem Ziel des Erhalts oder der Wiederherstellung von Lebensqualität bei Menschen mit Einschränkungen stellt für alle betreuenden und begleitenden Menschen eine große Herausforderung dar. Die Palliativmedizin steht in der Entwicklung geeigneter Diagnose-, Behandlungs- und Begleitungsstrategien für Menschen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen noch am Anfang. Dennoch haben einige Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Essen die Palliative Care systematisch implementiert. Sie können somit fachkompetent eine Palliativ- und Hospizversorgung – wenn erforderlich in Kooperation mit spezialisierten Palliativdiensten und -einrichtungen – anbieten.

Im Gesundheitszentrum des Franz Sales Hauses in Essen stehen zwei Abteilungen für die Umsetzung der Palliative Care für Menschen mit Einschränkungen zur Verfügung: zum einen das Medizinische Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) und zum anderen die Abteilung Palliative Care inklusive der Beratungsstelle der Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (nach § 132g SGB V). Deren barrierefreie Beratung (z. B. durch Verwendung einfacher Sprache) nimmt das Selbstbestimmungsrecht des Menschen mit Einschränkungen mit Blick auf medizinisch-pflegerische Behandlungsabläufe und die Betreuung in der letzten Lebensphase auf.

Medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses, mögliche Notfallsituationen und geeignete Maßnahmen zur palliativen und psychosozialen Versorgung werden individuell und eingehend erläutert. Durch die Dokumentation der Beratungsergebnisse soll ein rechtssicherer Umgang aller Beteiligten mit dem dokumentierten Willen des Menschen mit Einschränkungen erzielt werden.

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