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Innovationsausschuss veröffentlicht Förderbekanntmachungen für neue Versorgungsformen

© Svea Pietschmann_G-BA

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im Bereich der neuen Versorgungsformen jeweils eine neue themenspezifische und eine themenoffene Förderbekanntmachung veröffentlicht: Interessierte haben die Möglichkeit, sich bis zum 17. Mai 2022 mit einer Ideenskizze zu bewerben. In der Ideenskizze können die wesentlichen Inhalte der geplanten neuen Versorgungsform vorgestellt werden. Der Innovationsausschuss wird voraussichtlich im 4. Quartal 2022 entscheiden, welche Interessenten aufgefordert werden, einen Vollantrag auszuarbeiten. Diese Ausarbeitung,
die Konzeptentwicklungsphase, wird für bis zu sechs Monate mit einem Förderbetrag von bis zu 75.000 € gefördert werden. 

Neue Versorgungsformen in spezifischen und offenen Themenfeldern

Die themenspezifische Förderbekanntmachung benennt folgende Themenfelder, in denen der Innovationsausschuss Projekte zu neuen Versorgungsformen unterstützen könnte:

  • interdisziplinäre Versorgungsangebote und geeignete Angebote im Bereich der Sekundär- und Tertiärprävention für Patientinnen und Patienten mit komplexem Versorgungsbedarf
  • neue Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften
  • Einbindung von digitalen Technologien im Versorgungsalltag
  • Digitalisierung in der Heilmittelerbringung
  • sozialraumbezogene Versorgungsmodelle unter Einbeziehung der kommunalen gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge
  • Stärkung der hausärztlichen Versorgung
  • Versorgungsmodelle für Kinder und Jugendliche

Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.
In seine Auswahlentscheidung zu den spezifischen Themenfeldern hat der Innovationsausschuss Vorschläge von Akteuren des Gesundheitswesens einbezogen, die ihn über ein Konsultationsverfahren erreicht hatten.

Zweistufiges Förderverfahren

Die Ideenskizzen können ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal des beauftragten Projektträgers, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), abgegeben werden. Nähere Informationen zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen sind in den Förderbekanntmachungen sowie im dazugehörigen Leitfaden und den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu finden. 

Außerdem bietet der DLR Projektträger am 22. März 2022 um 11.00 Uhr ein ca. einstündiges Web-Seminar an – eine Anmeldung ist nicht notwendig, die Ankündigung inklusive Teilnahme-Link ist in den Förderbekanntmachungen enthalten.

Weitere Förderbekanntmachungen in 2022

Weitere Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses sind für das 2. Quartal 2022 im Bereich der Versorgungsforschung geplant.
Hierzu gehört auch eine Förderbekanntmachung zu medizinischen Leitlinien, für die in der Versorgung ein besonderer Bedarf besteht. Die genauen Themenfelder zu medizinischen Leitlinien werden vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt.

Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss

Der G-BA erhielt 2016 vom Gesetzgeber den Auftrag, Projekte zu fördern, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen, um gezielte Impulse für Innovationen zu geben. Hierfür wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet. Die Mittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen; da sie aus dem Gesundheitsfonds stammen, werden sie vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet.

Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, zu Förderbekanntmachungen und laufenden sowie abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.

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