Unkompliziertes Verfahren macht Antrag auf finanzielle Hilfe besonders einfach
Wegen der Corona-Pandemie haben berufstätige Eltern Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage und damit verbundenes Kinderkrankengeld. Wenn das Kind nicht anderweitig betreut werden kann, können Mitglieder der AOK Rheinland/Hamburg, deren Versicherung einen Anspruch auf Krankengeld einschließt, auf diese Möglichkeit einfach und unbürokratisch zurückkommen.
Müssen Eltern ihr Kind aufgrund der Pandemie zu Hause betreuen, reicht ein unkomplizierter Antrag aus. Das passende Formular steht auf der AOK-Internetseite unter www.aok.de/rh bereit. „Wir möchten mit schnellen digitalen Lösungen Eltern unterstützen, denn die Corona-Pandemie ist für Familien ohnehin mit vielen zusätzlichen Belastungen verbunden. In der gegenwärtigen Phase der Pandemie müssen keine zusätzlichen Bescheinigungen der Schule oder Kita eingereicht werden, um das Kinderkrankengeld zu beantragen“, sagt Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg.
Unterstützung bekommen Eltern derzeit auch, wenn wegen Schul- oder Kitaschließung die Betreuung nicht sichergestellt werden kann.
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