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Konstituierende Sitzung des Inklusionsbeirats der Stadt Essen

Konstituierende Sitzung des Inklusionsbeirats - Stadtdirektor Peter Renzel (hinten) gratuliert dem gewählten Vorsitz (v.l.n.r.): Johanna Ruhrbruch, 1. stellvertretende Vorsitzende, Ralf Bockstedte, Vorsitzender des Inklusionsbeirats, Peter Konrad, 2. stellvertretender Vorsitzende © Dr. Maria Lüttringhaus

Am 29.11.2022 fand die konstituierende Sitzung des Inklusionsbeirats der Stadt Essen statt. Der Inklusionsbeirat zielt darauf ab, dass Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen im Vordergrund stehen und als Expert*innen in eigener Sache den Rat der Stadt Essen beraten können.

Stadtdirektor Peter Renzel äußerte sich bei der Sitzung erfreut, über die Einrichtung des Inklusionsbeirats: “Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Essen zeichnen sich durch ihre Vielfältigkeit aus. Auch die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen sind ein Teil dieser Vielfalt. Für diesen Personenkreis ist das Gremium geschaffen worden, und von ihm geht nun eine wichtige Beratungsfunktion aus. Mit der heutigen Konstituierung des Inklusionsbeirats können wir ein neues Kapitel einer strukturell abgesicherten Zusammenarbeit und des Diskurses aufschlagen; der Inklusionsbeirat bietet uns den Raum, Problemlagen, Wünsche und Anregungen zu thematisieren und zu diskutieren und damit die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen weiter zu verbessern.”

Im Rahmen der ersten Sitzung des neuen Beirats wurden der Vorsitz und die Stellvertretungen gewählt. Der Vorsitzende des Inklusionsbeirats ist künftig Ratsherr Ralf Bockstedte. Johanna Ruhrbruch übernimmt die Funktion als erste stellvertretende Vorsitzende und Peter Konrad, die des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.

Zum Hintergrund

Der Rat der Stadt Essen hat in der Sitzung vom 23. Februar 2022 die Einrichtung eines Inklusionsbeirats mit der dazugehörigen Satzung und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Inklusion beschlossen. Mit dem Beschluss kommt die Stadt Essen der am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiter nach. Diese fordert alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen auf, Hindernisse für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen beziehungsweise diese zu verhindern. In Artikel 29 “Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben” garantiert die UN-BRK Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können.

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