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Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen: Landesregierung führt vollständige Schulgeldfreiheit ein

Foto: Karl-Josef Laumann

Das Land Nordrhein-Westfalen schafft mit der Änderung der Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe das Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen rückwirkend zum 1. Januar 2021 ab.

Gute Nachrichten für die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Auszubildenden in der Ergotherapie, Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, Podologie, Pharmazeutisch-Technischen Assistenz und Medizinisch-technischen Assistenz: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt ab sofort das an der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld zu 100 Prozent – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2021. Von der Neuregelung profitieren circa 8.400 bzw. Auszubildende in Nordrhein-Westfalen.

Minister Karl-Josef Laumann: „In einer alternden Gesellschaft werden wir mehr denn je auf eine gute Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen angewiesen sein. Damit sich genügend Menschen für diese Berufe entscheiden, müssen wir die Ausbildung deutlich attraktiver gestalten. Mit der vollständigen Schulgeldfreiheit machen wir hier einen ganz wichtigen Schritt.“

Und weiter:  „Wir beenden damit zugleich eine große Ungerechtigkeit: Bei Ärzten und Apothekern bezahlt der Staat das Studium. In den Gesundheitsfachberufen müssen die Menschen ihre Ausbildung vielfach aus eigener Tasche bezahlen. Damit ist in Nordrhein-Westfalen jetzt Schluss, was mich persönlich sehr glücklich macht.“ 

Weitere Informationen zum Einstieg in die Schulgeldfreiheit sowie unter anderem die Unterlagen zur Beantragung der Zuwendungen sind im Internet abrufbar unter www.mags.nrw.

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