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Corporate Start-up thevea GmbH gegrĂŒndet

Mit Inkrafttreten der neuen Heilmittelrichtlinie zum 1. Januar 2021 sind starke VerĂ€nderungen fĂŒr die Heilmittelerbringer einhergegangen. Nun folgt der nĂ€chste Schritt in Richtung Digitalisierung: GemĂ€ĂŸ einem Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums wird bis zum Jahr 2025 der Anschluss der Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur verpflichtend sein. Entsprechend dieser Entwicklungen hat die opta data Gruppe ein Corporate Start-up gegrĂŒndet: die thevea GmbH.

Die thevea GmbH unterstĂŒtzt Heilmittelerbringer dabei, auf die anstehenden VerĂ€nderungen gut vorbereitet zu sein – und entwickelt dazu die passende Softwarelösung: die Praxisverwaltungssoftware thevea. Geleitet wird das Start-up von Lauritz Angerstein und Julian Adams als GeschĂ€ftsfĂŒhrer sowie Stephan Losse als Chief Technology Officer.

thevea steht fĂŒr the-rapie, ve-rwaltung und a-brechnung und verfolgt das Ziel, diese drei Grundpfeiler durch moderne Websoftware zu unterstĂŒtzen. Entwickelt wird die Praxisverwaltungssoftware thevea fĂŒr Heilmittelerbringer, Rehasportanbieter und Gesundheitszentren, die das BedĂŒrfnis haben, sĂ€mtliche Therapie-, Trainings- und Verwaltungsprozesse mithilfe von Software zu unterstĂŒtzen und eine Software fĂŒr sĂ€mtliche Prozesse zu haben. thevea ist ein Betriebssystem/eine Plattform, mit dem Verwaltung und Therapie Spaß macht, einfach, schnell und schön (moderne UX) gearbeitet werden kann und alles aus einer Hand kommt.

Der erste kostenlose Tarif steht Heilmittelerbringern bereits seit dem 15. Dezember 2020 zur VerfĂŒgung. Mit dem elektronischen PrĂŒftool eVO-Check können Heilmittelerbringer prĂŒfen, ob die neuen Verordnungen korrekt vom Arzt ausgestellt wurden. Dadurch schĂŒtzt der eVO-Check vor KĂŒrzungen oder Absetzungen durch KostentrĂ€ger auf Grund von falsch ausgestellten Verordnungen.

„Nachdem wir unseren Kunden und Interessenten mit dem eVO-Check kostenlos ein Tool zur VerordnungsprĂŒfung zur VerfĂŒgung gestellt haben, wird der nĂ€chste kostenpflichtige Tarif die digitale Abrechnung ermöglichen“, so Lauritz Angerstein.

Weitere Informationen unter: https://thevea.de/

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